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AGB

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  1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Tim Alexander Söther, SÖTHER, Giesebrechtstraße 5, 10629 Berlin (nachfolgend „Berater“), und seinen Auftraggebern über Beratungs-, Konzeptions- und Workshopleistungen. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

  2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers, insbesondere Einkaufsbedingungen, werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Berater ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

  3. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: Einzelauftrag (angenommenes Angebot), Rahmenvertrag, diese AGB.

  1. Vertragsschluss und Leistungs-umfang

  1. Vertragsschluss und Leistungsumfang

  1. Angebote des Beraters gelten bis zu dem im Angebot genannten Datum. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform zustande.

  2. Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem Einzelauftrag und der zugehörigen Leistungsbeschreibung. Leistungen, die dort nicht genannt sind, sind nicht geschuldet.

  3. Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs werden durch ein Nachtragsangebot vereinbart und zum vereinbarten Tagessatz vergütet.

  4. Der kostenlose Außenblick ist ein unverbindliches Erstgespräch. Er begründet keine Leistungspflicht und keinen Vergütungsanspruch.

  1. Art der Leistung

  1. Der Berater erbringt Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet. Werkvertragliche Leistungen werden nur geschuldet, wenn sie im Einzelauftrag ausdrücklich als solche bezeichnet sind.

  2. Der Berater bestimmt Ort, Zeit und Methode seiner Tätigkeit selbst und ist nicht in die Organisation des Auftraggebers eingegliedert. Unterauftragnehmer setzt er nur mit Zustimmung des Auftraggebers in Textform ein.

  1. Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig bereit, benennt eine feste Ansprechperson und sorgt dafür, dass die maßgeblichen Entscheider zu vereinbarten Terminen verfügbar sind.

  2. Rückmeldungen und Freigaben erfolgen innerhalb von fünf Arbeitstagen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

  3. Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Termine entsprechend. Dadurch entstehender Mehraufwand wird zum vereinbarten Tagessatz vergütet.

  1. Vergütung und Zahlung

  1. Die Vergütung ergibt sich aus dem Einzelauftrag. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. Festpreise werden zu 50 % bei Beauftragung und zu 50 % bei Übergabe der Ergebnisse berechnet. Retainer werden monatlich im Voraus berechnet, Leistungen nach Aufwand monatlich nachträglich auf Grundlage eines Tätigkeitsnachweises.

  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber durch Mahnung, spätestens jedoch 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug (§ 286 BGB).

  4. Rechnungen werden als elektronische Rechnung übermittelt.

  5. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

  1. Reisekosten und Auslagen

  1.  Reisen außerhalb Berlins erfolgen nach vorheriger Abstimmung. Bahnfahrten (1. Klasse), Übernachtung und Verpflegungsmehraufwand werden nach Aufwand oder pauschal gemäß Einzelauftrag erstattet. Reisezeiten werden mit 50 % des Tagessatzes vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

  2. Sonstige Auslagen, etwa für Räume oder Materialien, werden nach vorheriger Zustimmung gegen Nachweis erstattet.

  1. Termine, Verschiebung und Absage

  1. Vereinbarte Workshop- und Präsenztermine sind verbindlich. Sagt der Auftraggeber einen solchen Termin ab oder verschiebt ihn, ist dies bis zehn Arbeitstage vorher kostenfrei. Danach werden 50 % und ab drei Arbeitstagen vorher 100 % der auf den Termin entfallenden Vergütung fällig. Bereits entstandene Reisekosten werden erstattet.

  2. Kann der Berater einen Termin aus wichtigem Grund, etwa Krankheit, nicht wahrnehmen, vereinbaren die Parteien zeitnah einen Ersatztermin.

  1. Nutzungsrechte

  1. Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an den Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den im Einzelauftrag vereinbarten Zweck. Es umfasst das Recht, die Ergebnisse zu bearbeiten und an Dienstleister weiterzugeben, die sie für ihn umsetzen. Weitergehende Rechte werden gesondert vereinbart.

  2. Bis zur vollständigen Zahlung darf der Auftraggeber die Ergebnisse nur zu Prüf- und Abstimmungszwecken nutzen.

  3. Methoden, Werkzeuge, Vorlagen und allgemeines Know-how des Beraters bleiben unberührt und können von ihm weiterverwendet werden, ohne vertrauliche Informationen des Auftraggebers offenzulegen.

  1. Referenznennung

  1. Der Berater nennt den Auftraggeber nur nach dessen Zustimmung in Textform als Referenz. Inhalte von Fallbeispielen werden vor der Veröffentlichung zur Freigabe vorgelegt.

  1. Haftung

  1. Der Berater haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Berater nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die Vergütung des betroffenen Einzelauftrags.

  3. Die Entscheidung über die Umsetzung von Empfehlungen und deren Umsetzung liegen beim Auftraggeber. Der Berater erbringt keine Rechtsberatung; die marken-, wettbewerbs- und urheberrechtliche Prüfung der Ergebnisse veranlasst der Auftraggeber. Erkennbare Risiken teilt der Berater mit.

  4. Ansprüche gegen den Berater verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, ausgenommen Ansprüche nach Ziffer 10.1.

  1. Laufzeit und Kündigung

  1. Einzelaufträge enden mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen. Retainer laufen für die im Einzelauftrag genannte Mindestlaufzeit und sind danach mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.

  2. Kündigt der Auftraggeber einen Festpreisauftrag vor dessen Abschluss, werden die bis dahin erbrachten Leistungen nach Aufwand vergütet, mindestens jedoch in Höhe der ersten Rate.

  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  1. Schlussbestimmungen

  1. Schluss-bestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  3. Erfüllungsort ist Berlin. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Berlin; der Berater kann den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.